Seelsorge
Seelsorgeteam
Pfarrer Berthold Heller

Als Kaplan war er in Neunburg vorm Wald und Straubing, ab 1994 Pfarrer in St. Englmar. Von 2008 bis 2021 war er in der Pfarreiengemeinschaft St. Vitus (Au in der Hallertau) und St. Bartholomäus (Osterwaal) als Pfarrer seelsorgerisch tätig.
Pastoralreferentin Andrea Zeller

Was tun, wenn ...
- eine Taufe bevorsteht?
- mein Kind zur Erstkommunion kommt?
- Sie oder ihr Kind die Firmung empfangen möchte?
- Sie beichten möchten?
- Sie heiraten möchten?
- Sie für sich oder ein Familienmitglied die Krankenkommunion wünschen?
- Sie für sich oder ein Familienmitglied die Krankensalbung wünschen?
- ein plötzlicher Notfall mit Wunsch nach seelsorgerischer Begleitung eintritt?
- ein Todesfall eintritt?
- Sie eine heilige Messe bestellen wollen?
- Sie eine Frage zum Friedhof haben?
- Sie sich mit Austrittsgedanken aus der Kirche beschäftigen?
- Sie in die Katholische Kirche eintreten wollen?
- Sie sonstige Glaubensfragen haben?
...eine Taufe bevorsteht?
Nehmen Sie bitte mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Tauftermin Kontakt zu Pfarrer Heller auf. Es gibt in unserer Pfarreiengemeinschaft keine festen Tauftermine. Pfarrer Heller kann deshalb Ihren Terminwünschen im Rahmen des Möglichen weitestgehend entgegenkommen. Vor der Taufe findet ein Taufgespräch mit Ihnen als Eltern statt, in dem alle Fragen zur Tauffeier geklärt werden.
Die Taufe bedeutet auch Aufnahme in die Pfarrei. Wir freuen uns daher über jedes Kind, das in unseren Pfarrkirchen getauft wird.

Erwachsenentaufe
Nicht jeder hatte das Glück, in einer christlichen Umgebung aufzuwachsen und stößt erst später zur Kirche. Die Taufe ist für den Erwachsenen ein besonders tiefer und prägender Augenblick. Bitte geben Sie Ihre Absicht, sich taufen zu lassen, Pfarrer Heller bekannt. Er wird dann den Ablauf der Vorbereitung mit Ihnen besprechen.
...mein Kind zur Erstkommunion kommt?

Die Eltern der Drittklässler werden zu Beginn des neuen Schuljahres von Pfarrer Heller und Pastoralreferentin Zeller zu einem Informationsabend eingeladen, bei dem Sie Einzelheiten zur Vorbereitung und zum Ablauf der Erstkommunion erfahren.
Erstkommunion-Termine im Jahr 2025
Etzenricht: 18. Mai 2025Rothenstadt: 25. Mai 2025
...Sie oder ihr Kind die Firmung empfangen möchte?
Darum wird die Firmung in der Regel an Jugendliche gespendet, im Dekanat Weiden sind es Schülerinnen und Schüler der 5. Klassenstufe.
Für die Jugendlichen aus unserer Pfarreiengemeinschaft findet die Firmung gemeinsam mit den Jugendlichen aus den südlichen Weidener Pfarreien statt, wobei der Firmort gewechselt wird. Der Termin wird meist zu Beginn eines Jahres bekannt gegeben.
Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Infoabend, zu dem die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse im Winter von Pfarrer Heller und Pastoralreferentin Zeller eingeladen werden.
Firmung im Jahr 2025:

Erwachsenenfirmung
Erwachsene, die aus welchem Grund auch immer noch nicht gefirmt wurden, setzen sich mit Herrn Pfarrer Heller in Verbindung. Entweder sie schließen sich dann der Firmung in der Pfarrei an oder sie nehmen an der Erwachsenenfirmung teil. An Pfingsten eines jeden Jahres wird die Firmung für alle Erwachsenen der Diözese in einer zentralen Feier gespendet.
...Sie beichten möchten?

...Sie heiraten möchten?
Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Hochzeitstermin Kontakt zu Pfarrer Heller auf. Pfarrer Heller wird mit Ihnen die erforderlichen Unterlagen besprechen und einen Termin für ein Traugespräch vereinbaren. Dabei wird nicht nur das Eheverständnis der Kirche erläutert, es geht auch über die Gestaltung der Trauung, die Lesungen, die Musik, den Blumenschmuck und vieles mehr.

...Sie für sich oder ein Familienmitglied die Krankenkommunion wünschen?

Melden Sie sich bitte bei Pfarrer Heller oder Frau Eggmeier telefonisch oder persönlich an. Es sollte nicht so sein: Ist einer krank, ruft man den Arzt. Nur der Priester soll es selber wissen.
...Sie für sich oder ein Familienmitglied die Krankensalbung wünschen?
Bitte rufen Sie im Falle schwerer Erkrankung Pfarrer Heller, er kommt zur festgesetzten Zeit und spendet das Sakrament der Krankensalbung. Nach Möglichkeit sollten auch die Angehörigen anwesend sein. Wenn Sie es wünschen, reicht er auch die hl. Kommunion. Zur Vorbereitung können Sie daheim einen Tisch schön herrichten und Weihwasser und eine Kerze bereithalten.

...ein Notfall mit Wunsch nach seelsorgerischer Begleitung eintritt?

Pfarrer Heller ist deshalb, soweit er im Pfarrhaus ist, Tag und Nacht für Sie jederzeit telefonisch erreichbar (0961/44416).
Sollten Sie Pfarrer Heller nicht erreichen können, dienen Ihnen die Geistlichen der Nachbarpfarreien oder auch die Telefonseelsorge (0800/1110111 - gebührenfrei) als erste Ansprechpartner.
...ein Todesfall eintritt?
Weitere Informationen zu dem jeweiligen Friedhof finden sie bei der jeweiligen Pfarrei unter dem Link Einrichtungen.

...Sie eine heilige Messe
bestellen wollen?

Die Anliegen, die mit einem Messstipendium verbunden sind, können verschieden sein: Neben dem Gedenken für einen Verstorbenen kann es der Dank für die Erhörung eines Gebetsanliegens sein, aber auch die Bitte um Erhörung einer persönlichen Bitte.
Das Messstipendium für die in der Pfarrkirche „gelesenen“ Messen fließt in die Kirchenkasse, wobei damit die Unkosten eines würdigen Gottesdienstes in einer bei Bedarf beheizten Kirche bei weitem nicht gedeckt sind.
...Sie eine Frage zum Friedhof haben?

...Sie sich mit Austrittsgedanken aus der Kirche beschäftigen?

Wenn Sie dennoch darauf bestehen auszutreten, müssen Sie dies im Einwohnermeldeamt der Gemeinde erklären. Einige Zeit später wird der Pfarrei von dort Ihr Schritt mitgeteilt.
...Sie in die Katholische Kirche eintreten wollen?
Zu wem soll ich gehen? Wen soll ich fragen? Eintreten können Sie nicht beim Standesamt, sondern allein bei Ihrem Pfarrer. Rufen Sie Pfarrer Heller an. Vereinbaren Sie mit ihm ein Gespräch. Wagen Sie einen neuen Anfang mit Gott und mit der Kirche. Sie sind herzlich willkommen! Eine erneute Taufe ist nicht nötig, da Ihre erste Taufe ein Leben lang wirkt, wohl aber wird es Gespräche geben, und es ist ein Formular auszufüllen, denn Ihre Rekonziliation (Wiederversöhnung) hat auch rechtlichen Charakter.

...Sie sonstige Glaubensfragen haben?

Suchen Sie das Gespräch mit Pfarrer Heller. Gemeinsam lässt sich vielleicht eine tragbare Lösung Ihrer Situation finden. Auch das Kirchenrecht schert nicht alle Sachverhalte über einen Kamm. Nicht zuletzt dürfen wir auch auf die Barmherzigkeit Christi und der Kirche vertrauen.